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Ausgesessen 17: Schlanke Verwaltung? PDF Drucken E-Mail
lechner_80 Kolumne von Georg Lechner (Okt. 2006) zur Fragen der "schlanken Verwaltung" in Österreich.

Einerseits fordern die Vasallen des Neoliberalismus eine schlanke Verwaltung, andererseits haben sie weder beim EU-Beitritt noch in der Verwaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge an eine Umsetzung im eigenen Einflussbereich gedacht.

Mit den vier Ebenen Gemeinde – Land – Bund – EU sind wir schon bedenklich nahe an den 5 Hierarchie-Ebenen in der damaligen VEW (Edelstahltochter der VÖEST, ihrerseits der ÖIAG unterstellt): Vorstandsdirektor – Bereichsdirektor – Abteilungsdirektor – Abteilungs-/Betriebschef – Abteilungs-/Betriebsleiter. Diese Posten waren ja auch teilweise (vor allem die höheren Chargen) nach Proporz besetzt. Der weitere Gang der Geschichte in den Eigentumsverhältnissen ist ja im wesentlichen bekannt und nicht immer staatsvertragskonform abgelaufen (demnach hätte nichts aus dem verstaatlichten Bereich an eine deutsche Firma gehen dürfen, siehe jedoch den Verkauf der VA Tech an Siemens, bei dem nebenbei auch noch die Frage des Zeitpunkts/ Kaufpreises Gegenstand einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft war, eingebracht von der Werkstatt für Frieden und Solidarität).

Anlässlich des Landtagsbeschlusses (Nö. Landtag; 5.10.2006) zur Öffnung der bisherigen 100% Tochtergesellschaften des Landes für Privatisierungen  wurde evident, dass die nö. Landesregierung die EVN (und den Flughafen etc.) nicht direkt verwaltet, sondern über Holdingkonstruktionen. Mit dem Argument, überall die 51%- Mehrheit zu behalten, stimmten VP und SP für die Öffnung, die Grünen wegen möglicher Sperrminoritäten von Konzernen dagegen.

noe-holding

(Quelle: http://niederoesterreich.gruene.at/wirtschaft/artikel/lesen/10186/)

Dass die Organe dieser Gesellschaften nicht ehrenamtlich gearbeitet (somit Steuergeld gekostet) haben, ist wohl klar. Ebenso ist davon auszugehen, dass neben der fachlichen Qualifikation die „politische Zuverlässigkeit“ eine ausschlaggebende Rolle für die Besetzung gespielt hat. Während in der Bevölkerung eher die Kosten ein Reizthema sind, sehe ich in Erinnerung an die vormalige „Verstaatlichte“ die Gefahr, dass mit irgendwelchen Winkelzügen (etwa infolge von Blockaden von Aktionären mit Anteilen <25%) oder mit Vorgaben der EU die 51%-Hürde ausgeschaltet und Bereiche der Daseinsvorsorge (in diesem Beispiel Energieversorgung) der profitorientierten Marktlogik ausgeliefert werden. Die dann zu erwartende Reaktion der Bevölkerung kann doch nicht gewollt sein – es sei denn, als Argument zur Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen und Ausschaltung bürgerlicher Rechte.

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