Am 21.5.2003 hatte die EU-Kommission das sogenannte „Grünbuch zu den Diensten von allgemeinem Interesse“ vorgelegt, zu dem im Sommer 2003 Stellungnahmen abgegeben werden konnten. Sowohl wegen der Urlaubzeit als auch wegen der mangelnden Information der Bevölkerung haben die wenigsten Privatpersonen davon gehört (was möglicherweise beabsichtigt war), allerdings finden sich bei einer entsprechenden Internetrecherche viele Treffer von staatlichen und substaatlichen Stellen, von Interessensvertretungen und von Nichtregierungsorganisationen, die sich damit befasst haben. Angesichts der neoliberalen Weichenstellungen, die mit den per Referendum gescheiterten Vertragsentwürfen vorgesehen waren, ist Blick zurück zu Vergleichszwecken interessant.
Kolumne von Georg Lechner, 10.08.2008
Inhalt, EU-interne Weiterverfolgung und Links
Unter den „Diensten von allgemeinem Interesse“ werden seitens der EU all jene infrastrukturellen Leistungen verstanden, die von Privatpersonen oder Firmen in Anspruch genommen werden und hierzulande früher unter der Bezeichnung „Öffentlicher Dienst“ ausschließlich in staatlicher oder substaatlicher Hoheitsverwaltung organisiert wurden (etwa Telekommunikation, Postdienste, öffentlicher Personennahverkehr, Energiebereitstellung). Im Kern ging es bei diesem Grünbuch um die Vorstellung von fünf Prinzipien, deren Einhaltung ein wirtschaftlich und sozial wünschenswertes Funktionieren dieser Dienste sicherstellen soll, sowie um Fragen der Kommission, welche zukünftigen Entwicklungen in diesem Bereich gewünscht werden. Aufgabe der Nationalstaaten ist die Sicherstellung dieser Prinzipien.
Die fünf Prinzipien sind: Universalität (alle InteressentInnen sollen die Dienste in Anspruch nehmen und bei Beachtung der Prinzipien anbieten können), Kontinuität (für langfristige Verfügbarkeit; -> Blick auf Kosten und notwendige Investitionen), Qualität, Erschwinglichkeit, Nutzer- und Verbraucherschutz.
(Ein möglicher) Link zum Nachlesen des Grünbuchs
Neben vielen anderen Organisationen hat auch das Europäische Parlament (EP) eine Stellungnahme dazu abgegeben.
In dieser Entschließung kritisiert das EP beispielsweise, dass „bislang weder die Kommission noch die Rechtsprechung des Gerichtshofs bislang ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit und einen hinreichend kohärenten operativen Rahmen gewährleistet haben“. Auch entging dem EP nicht, dass die Liberalisierung nicht automatisch im Sinne der genannten Prinzipien wirksam war, namentlich wurde hierbei das Beispiel des britischen Eisenbahnnetzes erwähnt.Der Aufforderung des EP zu einer weitergehenden Befassung mit der Materie kam die Kommission mit dem „Weißbuch“ nach, in dem auch (im Anhang) eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum „Grünbuch“ geliefert wurde.
In einer weiteren Entschließung zeigte sich das EP weiterhin unzufrieden mit dem Status der Rechtssicherheit:
Allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse z.B. unter das Wettbewerbsrecht, die
Binnenmarktrechtsvorschriften oder die Bestimmungen zur Regelung von Zuschüssen oder
zur Eröffnung öffentlicher Auftragsvergabeverfahren fallen. Das Recht entwickelt sich durch
die oft nicht voraussagbaren Drehungen und Wendungen der Kommission oder des
Europäischen Gerichtshofs. Darüber hinaus stützte sich die Liberalisierung der verschiedenen öffentlichen Dienstleistungsnetze in den vergangenen Jahren, so von Telekom, Post, Energie und Eisenbahn, jedes Mal auf verschiedene Bestimmungen, was rechtliche Komplexität und Ungewissheit noch verstärkt. Außerdem hängen Finanzierung und Verwaltung öffentlicher Dienstleistungen in Europa von der nicht voraussagbaren Entwicklung der Rechtsprechung und gerichtlichen Auslegung ab.“
Die realkapitalistischen Fallstricke
Auf den ersten Blick ist der Ansatz durchaus plausibel, dass der Staat nicht unbedingt der Anbieter der infrastrukturellen Dienstleistungen sein muss, sondern nur den Rahmen vorgeben soll. Am Beispiel Telefon ist es mit der Öffnung des Festnetzes und mit der Konkurrenz am Mobilfunksektor tatsächlich zu spürbaren Preissenkungen gekommen. Wesentlich komplizierter im Hinblick auf die Prinzipien und ihre gegenseitigen Limitierungen ist es schon beim Schienennetz, das wegen der Verantwortung für die Kontinuität (Erhaltungsinvestitionen) zweckmäßigerweise in einer Hand (durchaus auch der staatlichen) sein soll. Hinsichtlich der Netznutzung durch denkbar mehrere Fahrdienstbetreiber stehen sich zumindest die Interessen zwischen (profitabler) Güterbeförderung und (defizitärer) Personenbeförderung gegenüber. Bei letzterer ist die Entscheidung zwischen den konkurrierenden Prinzipien Universalität, Kontinuität und Leistbarkeit wohl immer eine Frage der politischen Entscheidung und damit nicht gerade für eine Delegierung an einen privaten Anbieter geeignet, der ja auch noch Gewinn machen will. Am nächsten zur Universalitätsforderung hat das Nicht-EU-Land Schweiz den Personennahverkehr organisiert, wo niemand weiter als 1,5 km entfernt von der nächsten öffentlichen Anbindung wohnt, auch die anderen Prinzipien scheinen dort angemessen berücksichtigt zu sein.
Die Durchsetzbarkeit von Vorgaben im Sinne der Dienstprinzipien ist besonders dann unwahrscheinlich, wenn (wie etwa im Sektor Rundfunk/ Fernsehen) nur äußerst kapitalkräftige Unternehmen als Anbieter in Frage kommen; ein abschreckendes Beispiel liefert Berlusconis Medien-Imperium. Daneben ist nicht zu übersehen, dass insgesamt in den Diensten von allgemeinem Interesse erhebliche Geldmengen umgeschlagen werden, was die Begehrlichkeit auf einen Teil dieses Umsatzes weckt. Es stimmt daher nicht nur mich bedenklich, wenn allzu sehr der Rückzug staatlicher und kommunaler/regionaler Behörden gefordert wird („Öffnung aller Bereiche für die Marktwirtschaft“ war im „Reform“vertrag als Zielvorstellung formuliert!), die öffentlichen Haushalte finanziell ausgehungert werden, aber Blindheit gegenüber der Gefahr von Oligopolen/ Monopolen privater Anbieter besteht. Warum sonst läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen des Verbots, dass jemand mehrere Apotheken gleichzeitig besitzt (und gewisse Rechtsformen für den Besitz von Apotheken ausgeschlossen sind? Als der Gemeinderat von Badgastein wegen der kommunalen Schulden die Finanzautonomie verlor, griffen sich die Gläubiger sofort das Kraftwerk aus dem bisherigen Gemeindebesitz.
Schlussbemerkungen
Sowohl die fehlende Präsentation der Dienstprinzipien gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit als auch ihre fehlende Berücksichtigung bei der Liberalisierung und Privatisierung der Dienste haben in der Bevölkerung den Eindruck hinterlassen, es gehe dabei nur um die Durchsetzung der Interessen der Reichen und manche Bereiche (wie aktuell die AUA, deren Chef das Unternehmen schlechtredet) würden absichtlich von parteinahen Günstlingen heruntergewirtschaftet, damit der nicht eben staatsvertragskonforme Verkauf an deutsche Firmen als beste Lösung politisch durchgesetzt werden kann. Tatsächlich bestehen da erhebliche personelle Verflechtungen (etwa zur Deutschen Bank, zur Allianz oder zu Siemens), besonders seit die ÖIAG seit schwarz-blau „umgefärbt“ wurde. Damit sank auch die Akzeptanz von Parteien , die als EU-Befürworter hervorgetreten sind, bei den letzten Wahlen.
Das EP behauptet zwar, dem Stellenabbau im staatsnahen Bereich stünde eine viel größere Zahl an neu geschaffenen Stellen (insgesamt eine Million) bei privaten Anbietern der Dienste gegenüber (was ich wegen der insgesamt gestiegenen Arbeitslosigkeit seit der Privatisierungswelle bezweifle), aber schweigt wohlweislich zur dabei eingetretenen Entwicklung des Lohnniveaus.
Sosehr die (einseitige) Betonung der Kostensenkung (siehe auch die „Länderempfehlung“ der Kommission im Gesundheitsbereich in der vorigen Kolumne, siehe die Auslagerung der Asylbetreuung oder die vom VfGH annullierte Auslagerung der Zivildienstverwaltung aus dem Hoheitsbereich des Bundes) hervorgehoben wird, am Rüstungssektor wird die Sparsamkeit weder eingefordert noch praktiziert. Die per Referendum gescheiterten Vertragsentwürfe (2005, 2008) sahen eine Aufrüstungsverpflichtung vor; dabei besteht gerade in diesem Bereich weder eine offene Marktsituation noch Transparenz im Beschaffungswesen. Die Vorgänge um die Abfangjägerbeschaffung haben erheblichen Staub aufgewirbelt, die im Ausschuss zutage getretenen Aussagen sollten ein Gerichtsverfahren zumindest gegen die Typenwahlkommission nach sich ziehen. Nicht zufällig kursierte vor einer früheren Wahl ein Cartoon mit dem Text „Ihre Pension fliegt“.
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