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Offene IT-Standards: Behandlung im Bundestag PDF Drucken E-Mail
thumb_ffii-logo-smallDie Frage der "Offenen IT-Standards" wird morgen im deutschen Bundestag verhandelt. Der Antrag der Koalitionsparteien ist so formuliert, dass der eigentliche Sinngehalt umgekehrt wird und unter dem Terminus "offen" wieder der restriktivere Gehalt verstanden und geltend gemacht werden soll, der Microsoft und seinesgleichen nützt. Damit würden bereits jetzt geltende Definitonen, die wesentlich für die Open Source Bewegung sind, umgekehrt.

Der deutsche Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur, FFII, weist auf diese Problematik in seiner jüngsten Aussendung hin. Es wird deutlich, wie hier mittels smarter Semantik nicht nur sprachlich operiert wird, sondern juridisch und realpolitisch. Ein Lehrbeispiel für Gängelung und Wirtschaftsmachtpolitik! Deshalb hier die komplette Aussendung des FFII vom 18.6.07:

Am Mittwoch Vormittag diskutiert der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Bundestages einen

    Antrag der Koalitionsfraktionen für Offene IT-Standards im Bundestag    http://eupat.ffii.org/07/06/bundestag13/bundestag_orig070613.de.pdf

 über den Heise letzte Woche berichtete:

    Koalition bringt Antrag für Offene IT-Standards in Bundestag ein         http://www.heise.de/newsticker/meldung/91096

Leider hat die Sache einen Haken: der Antrag definiert "Offene Standards" derart weit, dass damit auch gebührenpflichtige patentierte Standards gemeint sein können, durch die etwa freie/quelloffene Software ausgeschlossen wird.

Mit dieser Definition widerspricht der Koalitionsantrag der in der EU etablierten Definition. Gemäß Empfehlungen der Europäischen Kommission für den öffentlichen Behördenverkehr

    European Interoperability Framework for panEuropean eGovernment Services     http://europa.eu.int/idabc/en/document/3761

kann von einem "offenen Standard" nur gesprochen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

     1. Der Standard wird von einer gemeinnützigen Organisation beschlossen

       und gepflegt und in einer offenen (konsens- oder

       mehrheitsbasierten) Weise entwickelt, die allen interessierten

       Parteien eine Einflussnahme ermöglicht.

    2. Der Standard ist veröffentlicht. Die Spezifikation ist entweder

       frei oder gegen eine genannte Schutzgebühr verfügbar und darf frei

       oder gegen Gebühr kopiert und weitergegeben werden.

    3. Soweit der Standard oder Teile davon gewerblichen Schutzrechten

       (Patenten) unterliegt, sind diese unwiderruflich gebührenfrei

       nutzbar.

    4. Die Wiederverwendung des Standards unterliegt keinen Einschränkungen.

 

Der Antrag der Koalitionsfraktionen beinhaltet eine Umdefinition von "offener Standard", die der EU-Definition widerspricht und genau das tut, wofür Microsoft-Lobbyisten (wie z.B. BSA und CompTIA) seit Jahren mit Schwerpunkt arbeiten:

Standards sollen dann als "offen" betrachtet werden, wenn sie den Austausch zwischen verschiedenen Plattformen und Applikationen ermöglichen und ausreichend dokumentiert sind. Die Schnittstellen müssen offengelegt, die technischen Spezifikationen auch umsetzbar sein, und ihre Nutzung muss zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen lizenziert sein.

Sinnvoll korrigieren könnte man den Abschnitt im Koalitionspapier etwa wie folgt:

    ALT:    ihre Nutzung muss zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen lizenziert sein

    NEU:    ihre Nutzung muss für jedermann ohne Gebühren oder sonstige belastende Lizenzbedingungen erlaubt sein

 Mit "fair und diskriminierungsfrei" 

    Reasonable And Non-Discriminatory (RAND)    http://en.wikipedia.org/wiki/Reasonable_and_non-discriminatory

werden nämlich üblicherweise Bedingungen bezeichnet, bei denen Benutzer Geld bezahlen oder sonstige Leistungen erbringen müssen. Der Gegenbegriff hierzu ist "royalty-free" (RF).

Beim W3C wurde kürzlich schon einmal ein Versuch abgewehrt, "zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen lizenzierte Standards" im Web hoffähig zu machen. 

       http://www.w3.org/Consortium/Patent-Policy-20040205/
       http://news.com.com/2100-1001-965863.html

"Zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen lizenzierte Standards", wie die Koalitionsfraktionen sie befürworten, sind mit freier Software, wie sie der Bundestag für seine Server einsetzt, nicht vereinbar.  Letztlich sind sie also weder fair noch diskriminierungsfrei.

Der Bundestagsantrag verpflichtet die Regierung nicht wirklich zu irgend etwas.  Er wird wahrscheinlich schnell in den Akten verschwinden, und danach werden die Microsoft-treuen Lobby-Verbände die "Bundestags-Definition" von "Offene Standards" zitieren, um ihren Feldzug zur Aussperrung von freier Software aus dem öffentlichen Bereich besser führen zu können.  Dabei erhalten sie jetzt bizarrerweise, in Umkehrung der üblichen Regeln des "Spiels mit Banden", Schützenhilfe von nationalen Volksvertretern.  Was ihnen bei der Europäischen Exekutive nicht gelang, wird nur über die deutsche Legislative versucht.  Bisherigen Versuche von FFII-Seite, die Koalitionsabgeordneten zu warnen, waren nicht von erkennbaren Erfolgen gekrönt.  Aber vielleicht ist es ja noch nicht zu spät, mit den Abgeordneten des

    Ausschusses für Wirtschaft und Technologie    http://webarchiv.bundestag.de/archive/2006/0606/ausschuesse/a09/index.html

in Kontakt zu treten.

Hartmut Pilch
Vorsitzender FFII Deutschland
http://www.ffii.de/

 

 

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