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Die Freispruchaffäre PDF Drucken E-Mail
thumb_redlight_flickerHaimo L. Handl zu Niederungen österreichischer Polizeikultur; 10.5.2007

Die sogenannte "Saunaaffäre" ist eigentlich mehr, eine Polizeiaffäre, eine Justizaffäre, eine Rechts- oder Unrechtsaffäre, je nachdem, wie sprachsensibel jemand die Worte wählen will. Die übliche Titulierung verschleiert, wie üblich, die Vorfälle und die Problematik. Das ist zwar einerseits verständlich, weil es eine der wichtigen Funktionen der Presse ist zu verschleiern und abzulenken. Andererseits ist es bedauerlich, weil trotz der üblichen Praxis auch andere Übungen hie und da doch aufdecken und zeigen, dass neben der Hauptübung noch Nebenübungen möglich sind, dass neben den offiziellen Versionen andere denkbar sind, dass neben dem offiziellen Recht noch anderes Recht deutbar wäre.

Zugleich sind die Vorfälle und ihre öffentliche Behandlung ein Bildungslehrstück, das geeignet ist, nicht nur das Rechtsempfinden und die Rechtskenntnisse und das Rechtsvertrauen zu vertiefen, auszuweiten und zu festigen, sondern auch Sprachkenntnisse, Semiotik und Alltagspraxis des gesunden Menschenverstandes.

Man soll nicht vorurteilig sein. Nicht die Polizei als solche ist kriminell, wenn einige wenige krimineller Machenschaften verdächtigt werden. Die Polizei selbst jagt ihre Täter, zieht Erkundigungen ein und kooperiert mit den Untersuchungsbehörden, soweit sie sich einschalten. Ganz gleich, ob es um staatspolizeiliche Kriminalität geht, Drogenkriminalität oder Prostitution und Menschenhandel. Immer ist die Polizei zur Stelle! Immer stellt sie ihren Mann. Die Frauen, die polizeilichen, arbeiten im Hinter- und Untergrund. Besonders im Prostitutionsbereich. In der Beobachtung der Drogenmafia.

Die Streitereien in der Wiener Polizei zum Beispiel sind sicher Racheakte der Gangster, denen die Polizei in ihrer redlichen Arbeit zu nahe auf den Pelz rückte. Eben weil die Polizei so gut arbeitet, leisten jetzt die Kriminellen Widerstand. Die Polizei verdient nicht nur unser Vertrauen, sondern mehr Unterstützung: mehr Geld, mehr Personal, mehr incentives und Vergünstigungen, mehr Urlaub. Kein Wunder, wenn man ihnen das nicht von vornherein liefert, holen einige Ungeduldige es sich selber, trotz Bestechungsverbot.

Ähnlich ist es mit Spitzenmanagern und Politikern. Der Neidkomplex führt zu unanständigen Schlammschlachten. Unbegründete Pauschalverdächtigungen erzeugen ein Terrorklima, dem nicht einmal die Sondereinheiten der Terrorbekämpfung entgegnen können. Nur, weil hie und da ein paar schwarze Schafe, pardon, Böcke, auffallen, werden pauschal Anwälte, Staatsanwälte, Spitzenanwälte, Parlamentarier, Politiker, Regierungsmitglieder aus dem In- und Ausland vorverdächtigt. Das ist ein Skandal!

Nur weil in Deutschland damals ein Michel Friedman nicht nur Koks schnupfte, sondern auch Huren aus dem Osten sich liefern liess, darf man doch nicht alle feingekleideten Herren verdächtigen. Nur weil damals ein Mr. Feagan, der so hilfreich viele Opfernachfahren vertritt in seinen superben Sammelklagen, sich ebenfalls seine Triebbefriedigung erlaubte, um seinen hektischen Arbeitstag damals etwas aufzulockern, dürfen doch nicht alle Anwälte verdächtigt werden, wenn sie forsch auftreten oder säuseln. Oder beides. Wo kämen wir denn hin, wenn das zur Norm würde?

Wenn es schon zur Norm geworden ist, dass gewisse Gewisses tun, so darf auf keinen Fall zur Norm werden, dass das an die Öffentlichkeit kommt. Datenschutz! Recht auf das eigene Bild! Recht auf den eigenen Text!

Was Recht ist, sagt das Gericht. Gestützt auf die Gesetze. Gestützt auf das Recht. In einem Rechtsstaat regiert das Recht, repräsentiert von Justiz und Gerichten. Die unabhängig sind. Wie seine Richter.

Im der ominösen Polizeihurenaffäre hat der Richter Johannes Jilke (Österreicher) zu recht Recht erkannt, dass kein Unrecht geschah, wie verdächtigt worden war, nämlich, dass der Lokalbetreiber Wolfgfang Bogner sich der Zuhälterei schuldig gemacht habe. Nein. Es war ein simples, rechtlich korrektes Geschäft: Gewisse Einrichtungen seiner Einrichtung wurden gegen Entgelt zur Benutzung überlassen. Dieses "Eintrittsgeld" oder "Zugangsgeld" war ohne Diskriminierung von Mann und Frau abverlangt und von beiden anstandslos beglichen worden. Die Privatsphäre wurde in seinem Lokal, der Einrichtung, natürlich gewahrt. Keine Abhör- und Abschauanlagen zur Aufzeichnung! Also kümmert sich der Einrichter nicht um den Verkehr innerhalb der zugangsgewährten Räumlichkeiten. Wo kämen wir denn hin, wenn er das auch noch kontrollierte? Sind doch Erwachsene, selbständige Menschen. Geschäftsfähig, sozusagen. Auf eigene Rechnung und Gefahr. Na also! Was die dann treiben, ist ihre Sache. Also hat sich der Lokalbetreiber nicht am Hurenlohn, falls es ihn gegeben hätte, beteiligt, sondern nur, von beiden, Mann und Frau, Eintritt kassiert.

Der Richter, wie gesagt, unabhängig, fragte in aller Unabhängigkeit nicht wirklich nach Hintergründen. Z.B., wie die auf eigene Rechnung operierenden Frauen denn ins Land kamen, wer sie herbrachte, wer sie einwies und auswies. Wer Verweisungen verhinderte und Zuweisungen ermöglichte.

Die wenigen Zeuginnenaussagen waren unglaubwürdig und dürftig. Also gingen der Lokalbetreiber frei, seine Mitarbeiter auch. Die verdächtigten Polizisten werden bald auch reingewaschen sein. Denn wenn das nicht Zuhälterei ist, was da geschah, kann sich der verdächtigte Kommissar keines Rotlichtdelikts schuldig gemacht haben. Der Vorwurf, er habe Amtsgeheimnisse ausgeplaudert oder vor Razzien gewarnt, verpufft. Weshalb soll ein hoher Polizeibeamter vor etwas warnen, das keine Relevanz hat? Die Razzia hätte ja nur belegt, dass für Raumnutzungen Entgelte kassiert worden waren. Wozu also die Aufregung?

Wozu andererseits aber die engen Kontakte zwischen gewissen Polizisten der erfolgreichen Polizei und gewissen Einrichtungsbetreiber, die nur Eintritte und Raumkurzmietentgelte kassieren? Wahrscheinlich alles nur ein Missverständnis und, wie erwähnt, eine Folge von gezielten Falschmeldungen gegen lautere Leute, die lauter ihr Geld verdienen mit Eintritt zahlenden Huren aus dem Osten, denen Rassisten die Verdienstmöglichkeit neiden.

Die Polizei ist um Verständigung bemüht und Sozialfrieden. Nicht nur die Verkehrspolizei (Strassenverkehr) ist unser Freund und Helfer. Auch die für andere Verkehre. Rauschgift. Hurerei. Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser. Das beherzigt unsere Polizei. Von unten bis oben. Von hinten und vorne. Hofrat Geiger, pardon, Freudsche Fehlleistung, Kriminalpolizeibeamter Geiger ist wahrscheinlich ein Opfer dieser aufreibenden Polizeitätigkeit geworden. Wir werden sehen, oder auch nicht. Wie üblich. Auf unsere Justiz ist verlass. Auf die Medien soundso.

Auf die Regierung ist auch Verlass. Das beweist sie im Datenschutz. Sie gibt dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss nur stark geschwärzte Seiten weiter, sie schützt die Daten. Wo kämen wir denn in, wenn andere lesen könnten, was es zu verbergen gilt? Eigenartig ist zwar, dass das Bankgeheimnis, entsprechend drückenden politischen Vorgaben der EU, durchlässig geworden ist im Kampf gegen Geldwäsche usw. Was dort aber gilt, gilt nicht im Falle von vermuteter Korruption oder anderer krimineller Geldbewegungen oder einfach zum Nachweis, wie viel von wem überwiesen wurde, welche Transfers stattfanden usw. Hier gilt der persönliche Datenschutz. Die Finanz hat Vorrang vor dem Parlament. Eh klar, nachdem doch gewisse Parlamentarier in unerquicklichen Machenschaften auffielen, manche sogar durch, leider bekannt gewordene, Lauschaktionen dokumentiert.

Eigenartigerweise sind aber auch Regierungsmitglieder damals aufgefallen, hinsichtlich minderjähriger Huren und illegaler Drogen. Aber in der Zwischenzeit gibt es diese Regierung nicht mehr und es gilt eine andere Verantwortung. Also verteidigt Pater Willi die Machenschaften seines Ministeriums bzw. seine Weisungen zu solchen Machenschaften und beruft sich edel auf den Datenschutz. Täterschutz? Opferschutz? Wir werden sehen, oder auch nicht.

Das Fernmeldegeheimnis gilt schon lange nicht mehr. Das Briefgeheimnis nur noch dürftig. Die elektronischen Medien sind verpflichtet, Aufzeichnungen zu halten von über sie durchgeführten Datenbewegungen. Datenschutz? Für die untersuchenden Behörden. Für den Fall der Fälle. Wann so ein Fall vorliegt, entscheidet wer? Unabhängige Richter? Leute wie Herr Johannes Jilke? Ja. Solche Leute. Geschult, kundig, unabhängig. Wie in einem Rechtsstaat üblich. Na also!

Übrigens wird gemunkelt, die hohe Anzahl von Arbeitsvisas für "Sexarbeiterinnen", die Österreich über seine Behörden gewährt, wirke sich negativ auf die heimischen Märkte im Osten aus. Jetzt, wo mehr und mehr Österreicher ganz erfolgreich expandierender österreichischer Firmen in vielen östlichen Ländern arbeiten, wird der Preis für Huren dort teurer bzw. kriegt man wenige wertvolles "Material" als früher für's gleiche Geld. – Wie gesagt, das sind Gerüchte, weshalb sie hier nicht weiter verfolgt werden sollen. Die Hurenrequirierung ist ein Sozialdienst, eine Entwicklungshilfe. Oder haben sie Vorurteile gegen Huren? Na also!

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