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Protest gegen drohende Abschiebung eines Russen PDF Drucken E-Mail
Islam Asuchanov darf nicht abgeschoben werden! Das würde gegen humanitäre Grundsätze und das international anerkannte Asylrecht verstoßen.

Georg Lechner, 9.7.2007

Es ist überhaupt erschütternd, wie unter Berufung auf die EU internationale Abkommen missachtet werden, die die einzelnen EU-Mitgliedsländer ratifiziert haben. Muss der Verfassungsgerichtshof dem verlängerten Arm der rechtspopulistischen Rabauken öfter auf die Finger klopfen?

Wenn gut integrierte ausländische Mitbürger von Abschiebung bedroht sind (wie etwa in Grein), dann gibt es glücklicherweise auch Bürgerinitiativen, die gegen diese Auswüchse von Rassismus protestieren und damit zeigen, dass Art. II der Bundesverfassung Rückhalt in der Bevölkerung hat.

In Erinnerung an die Lehren aus dem finstersten Abschnitt des vorigen Jahrhunderts, die in humanitären internationalen Abkommen ihren Niederschlag gefunden haben

Hier eine kurze Hintergrundinformation von Asyl in Not: 



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Gut- und Schlechtmenschen
oder: Ein Amtsdirektor in feiner Gesellschaft

Islam Asuchanov sitzt immer noch in Eisenstadt in Schubhaft. In Russland drohen ihm Gefängnis, Folter und Tod. Viele unserer Leserinnen und Leser haben Protestmails an den Innenminister und an den Eisenstädter Amtsdirektor Andritsch geschickt. Ihnen allen danken wir sehr.

Andritsch fühlt sich jetzt von uns, wie es scheint, ein bißchen verfolgt. Aber er hat kleine Freunde, die sich für ihn engagieren. Schließlich hat er sich in vielen Jahren als Personalvertretungschef ein Netzwerk aufgebaut. Einige dieser Leute haben uns Pro-Andritsch-Mails geschickt, die wir dem Publikum nicht vorenthalten wollen.

So schreibt ein Dr. Hans A. aus Wimpassing:
"Sehr geehrter Herr Andritsch, mit großer Anteilnahme habe ich das ‚Klagelied' vom bedauernswerten Schubhäftling Islam A., dramaturgisch aufgearbeitet von der ‚Gutmenschenhochburg' Asyl in Not, gelesen, dem Sie nach deren Meinung ungerechtfertigt und unmenschlich das Asylrecht verwehrt haben. Herr Andritsch, lassen Sie sich durch Beschmutzungskampagnen professioneller Unter/Einwanderungsfanatiker nicht einschüchtern, der österreichische Bürger ist Ihnen zu Dank verpflichtet."

Ein gewisser Friedrich S. wendet sich an den Innenminister:
"Nachdem wieder einmal versucht wird korrekte Beamte madig zu machen und mit Rufmord fertig zu machen bitte ich Sie Herr Minister sich öffentlich voll vor Ihre Mitarbeiter zu stellen. Sie Herr Andritsch bitte ich sich durch solche Beschmutzungskampagnen nicht einschüchtern zu lassen und weiterhin für Österreich, entsprechend den Gesetzten zu arbeiten. In meinen Augen wäre es Amtsmissbrauch wenn Sie, Ihre auf gesetzlicher Grundlage basierenden Entscheidungen zu Gunsten von Asylwerbern biegen und nicht ihrer Pflicht nachkommen. Ist Michael Genner nicht jener Mann, der sich öffentlich über den Tod von Frau Minister Prokopp erfreut gezeigt hat?"

Auch ein Markus G. appelliert an Platter:
"Ich finde es beschämend, wie durch unflätige Organisationen wie ‚Asyl in Not' Stimmung gegen honorige Beamte gemacht wird. Ich fordere Sie auf, selbst Rückgrat zu zeigen, und Staats- und nicht Asylantendienern den Rücken zu stärken."

(Volle Namen und Emailadressen sind uns bekannt).

Bemerkenswert ist, dass der Sachverhalt, den wir berichteten, von keinem dieser Andritsch-Fans bestritten wird. Offenbar sind sie mit dem Vorgehen des Amtsdirektors einverstanden. Sie begrüßen es, wenn gefolterte, traumatisierte "Asylanten" eingesperrt und ihren Verfolgern ausgeliefert werden. Eine feine Gesellschaft.

"Gutmensch" ist für diese Leute ein Schimpfwort besonderer Art. Fast so schlimm wie "Asylant"… Also, was sind sie dann selber? Schlechte Menschen? Liebe Leserinnen und Leser, urteilen Sie selbst.

Islam Asuchanov braucht weiterhin unsere Solidarität. Emails bitte an:
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Islam Asuchanov darf nicht abgeschoben werden. Amtsdirektor Andritsch muß aus dem Bundesasylamt hinaus.

Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
Währingerstraße 59
1090 Wien

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www.asyl-in-not.org
Tel.: 408 42 10-15; 0676 - 63 64 371

Spendenkonto:
Raiffeisen (Bankleitzahl 32000),
Kontonummer 5.943.139 (Asyl in Not)

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