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Radioaktive Lkw-Fracht: Zwei Polizisten verstrahlt PDF Drucken E-Mail
thumb_radioaktiv-signHinweis auf eine Meldung und Fragen dazu von Georg Lechner, 29.3.2008

Gestern (28.3.2008) schrieb ich Folgendes an die Parlamentsklubs von SP, VP und Grünen; die Mail an den VP-Klub wurde geblockt:

Sehr geehrte Damen und Herren, soeben fiel mir auf http://www.tele2internet.at folgende Meldung auf:

Radioaktive Lkw-Fracht: Zwei Polizisten verstrahlt «

Bei einer Lkw-Kontrolle in Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) sind am Ostermontag zwei Polizisten mit radioaktivem Material verstrahlt worden. Die Beamten überprüften einen Tieflader mit niederländischem Kennzeichen, der unter anderem eine Bohrausrüstung transportierte. Während ihrer Tätigkeit waren sie einer Neutronenstrahlung ausgesetzt. 2008-03-28 17:23

Eisenstadt Bei einer Lkw-Kontrolle in Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) sind am Ostermontag zwei Polizisten mit radioaktivem Material verstrahlt worden. Die Beamten überprüften einen Tieflader mit niederländischem Kennzeichen, der unter anderem eine Bohrausrüstung transportierte. Während ihrer Tätigkeit waren sie einer Neutronenstrahlung ausgesetzt. Wie hoch die Dosis war, ließ sich allerdings nicht genau bestimmen, bestätigte der Leiter der Verkehrsabteilung Burgenland am Freitag gegenüber der APA einen Bericht des ORF Burgenland. Den beiden Beamten, die der Strahlung ausgesetzt waren, gehe es gut, fügte er hinzu. Auf das Ergebnis der Blutuntersuchung warte man noch. Am Montag soll es auch ein Gespräch mit einer Arbeitsmedizinerin geben, um abzuklären, ob zusätzlich eine nuklearmedizinische Untersuchung durchgeführt werden soll.

Der Tieflader, der sich auf dem Weg von Rumänien nach Luxemburg befand, transportierte einige Kisten mit Metallteilen, darunter befand sich auch ein Bohrer, wie er bei Probebohrungen benutzt wird. Bei einer Überprüfung stellte man zunächst Cäsium-Werte "im Normbereich" fest. Da die Ladung nicht ordnungsgemäß deklariert war, wurde ein weiteres Messgerät vom Innenministerium angefordert. Mit Hilfe dieses Apparates wurde dann eine Neutronenstrahlung festgestellt. Die exakte Höhe der Strahlendosis konnte man jedoch nicht feststellen. Nachdem der Transport durch die Firma ordnungsgemäß deklariert worden war, durfte er seine Fahrt fortsetzen.
Verfasser: mf


Leider sagt diese Meldung nichts über die Art der (ursprünglichen) fehlerhaften Deklarierung und über etwaige Maßnahmen zur Klärung der Verantwortlichkeit für diesen Vorfall aus.

Nachdem die Meldung das Fehlen ordnungsrechtlicher Konsequenzen suggeriert, begehre ich Aufklärung über folgende Punkte:

  • Hat es Rechtsfolgen (folgend aus dem Verstoß gegen die internationalen Festlegungen zum Gefahrguttransport auf Straße /Schiene : ADR/ RID) zumindest für den Auftraggeber des Transports gegeben und wird dieser auch für allfällige Folgekosten wegen der Personenverstrahlung haftbar gemacht?
  • Ist die Verstrahlung der Beamten auf die ursprünglich falsche Deklarierung zurückzuführen?
  • Ist ein Grund/ein vermutliches Motiv für die falsche Deklarierung ersichtlich?
  • Stand die transportierte Neutronenquelle in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Rest der Ladung?
  • Verschiedene Auftraggeber?
  • War die Ladung wenigstens ordnungsgemäß gesichert (etwa gegen Kontamination der Umgebung bei Verwicklung in einen Unfall?
  • Gibt es Informationen an andere Grenzposten über diesen Vorfall und die beteiligten Unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Georg Lechner

Sollte ich Antworten erhalten, werde ich sie hier bekanntgeben.

Comments
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Erste Antwort
Lechner 2008-04-03 19:24:10

Vom Parlamentsklub der Grünen kam die Info, dass die Verkehrssprecherin, Frau Moser, das bereits im Nationalrat thematisiert hat.
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