Wolfgang Tomandl zur Sterbehilfedebatte.
3.7.2006 Dr. Wolfgang Tomandl ist praktischer Arzt der Allgemeinmedizin & TCM
Man mag es dem Zufall zuschreiben oder eine selektive Wahrnehmung dafür verantwortlich machen - der Umstand, dass mir die Problematik der Sterbehilfe wesentlich häufiger in der öffentlichen Diskussion als im Kontakt mit Patienten begegnet, kann auch Anlass zu weiteren Überlegungen geben.
Um nicht falsch verstanden zu werden, mit dem verbal geäußerten Wunsch des Patienten nach einem Ende des Leides durch einem schnellen Tod wird natürlich jeder, der in der Betreuung Todkranker engagiert ist, häufig konfrontiert. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung, dass beispielsweise die Suffizienz einer Schmerzbekämpfung sowie das Gefüge der Beziehungen, in das der Patient eingebettet ist, neben anderen Faktoren ausgeprägte Schwankungen in der Affektlage und damit auch der Wünsche bedingt. Die Vielschichtigkeit der Handlungsimpulse, die Ambivalenz der Gefühle des Kranken kann sicher nicht auf einschlägige Äußerungen reduziert werden. An dieser Stelle soll keine Debatte über den freien Willen eröffnet werden, aber das Postulat vom souveränen Subjekt scheint nicht zuletzt durch die Neurowissenschaften wieder einmal zum Objekt der Auseinandersetzung geworden zu sein. Wenn es auch absurd ist, aus der "Erste Person Perspektive" das Konzept des souveränen Selbst aufzugeben, so darf doch in der "Dritten Person Perspektive" der Betreuer und Angehörigen der souveräne Entschluss zum Freitod immer hinterfragbar bleiben - ein Dualismus, den auch noch so bemühte juristische Arbeit nicht überwinden wird können. Die Vorstellung, den in aller Sinnesklarheit geäußerten Wunsch zum Tod klar von einem solchen im Zustand der "suizidalen Einengung" differenzieren zu können, bleibt doch ein - je nach Sichtweise - naives oder überhebliches theoretisches Konzept. Ein juristisches Vertragswerk, das den Wunsch nach Freitod regeln will, kann als Momentaufnahme dieser Dynamik nicht gerecht werden, und schon der Gedanke daran mag Anlass zu Horrorvisionen geben.
Keine geringe Bedeutung für die Debatte um die Sterbehilfe dürfte die Wahrnehmung der Intensivmedizin durch die Öffentlichkeit haben.
Untersuchungen an Patienten in intensivmedizinischer Betreuung haben gezeigt, dass sich diese, entgegen den Erwartungen, überwiegend nicht als Opfer einer medizinischen Maschinerie erleben, sondern sich nicht zuletzt durch die höher Zahl von Betreuungspersonen besser aufgehoben fühlen als auf Normalstationen. Das scheint das Bild vom Patienten als hilfloses Opfer einer "übertechnisierten" Medizin in den Händen von Betreuern, die zu Empathie unfähig sind, doch etwas zu relativieren..
Der Prozess des Sterbens bleibt uns naturgemäß bis auf die eine, letzte, nicht mehr kommunizierbare Erfahrung verschlossen. Ich kann mich jedoch des Eindrucks nicht erwehren, dass eine große Diskrepanz besteht zwischen der Realität des Sterbens und den Fantasien gesunder Menschen um dieses Ereignis. Ohne den Sterbeprozess damit erklären zu wollen, so besteht doch genügend Grund zur Annahme, dass etliche physiologische Wirkgrößen, wie eine verminderte Durchblutung oder die Aktivierung des Endorphinsystems, die Verarbeitungsprozesse im Gehirn des Sterbenden in einer Weise modulieren, die ein einfaches Extrapolieren eigener Leiderfahrungen in diesen Grenzbereich zumindest fragwürdig erscheinen lassen. Neurophysiologische Untersuchungen und Erlebnisberichte über Nahtod- Erfahrungen scheinen diese Überlegungen zu stützen. Wie schrecklich auch immer man sich die Schmerzerfahrung beim Sterben auch vorstellt, für medizinisches Handeln gibt es in jedem Fall, auch in den von Rogusch erwähnten Extremsituationen, schon bei bestehender Gesetzeslage keine Einschränkungen für eine hinreichende Schmerztherapie, selbst dann, wenn dadurch das Leben des Patienten verkürzt werden sollte.
Können wir auch über das Erleben des Sterbens selbst nur Vermutungen anstellen, so stehen die Fantasien um diesen Prozess unserer Erfahrungswelt doch näher.
Die Vorstellung von einem besonders qualvollen letzten Lebensabschnitt, dem aus der fernen Perspektive des Gesunden keinerlei lebenswerte Qualität mehr zugestanden werden kann, verlangt unter Umständen nach machtvoller Abwehr und Verdrängung. Könnte der Eifer, mit dem die Debatte über Euthanasie geführt wird, nicht auch Ausdruck dieses Abwehrvorgangs sein? Die Möglichkeit eines schnellen, gnädigen, schmerzlosen Todes, für den wir uns jederzeit "frei" entscheiden können, hat auch eine entlastende Funktion für die Personen, die diesem Ereignis noch ferne stehen. Die Fantasie um einen solchen Ausweg scheint aber durch eine bestimmte Wahrnehmung der aktuellen Medizin gefährdet. Ist die Betrachtungsweise verwegen, dass im Bestreben, die Sterbehilfe gesetzlich zu regeln, das Schicksal bedauernswerter Einzelner instrumentalisiert wird, um die existenziellen Ängste einer bestimmten Personengruppe zu besänftigen?
Was gewünscht wird, ist nicht eine Freiheit zum Tod ( - wie Kai Rogusch richtig feststellt: Was ist das für eine Freiheit?), sondern eine Freiheit von Schmerz, von sozialer Isolation, eine Freiheit von Leid.
Warum nicht allein Letzteres von der Medizin fordern, dort, wo vermutet wird, dass sie Defizite aufweist, und vom jeweiligen Gesetzgeber fordern, das Seine dazu beizutragen, dies zu ermöglichen.
Was macht eine Gesellschaft, die versucht, die Vielschichtigkeit dieser Problematik durch widerspruchsfreie Gesetzestexte zu regeln? Wer will hier regulieren und aus welchen Motiven? Bedeutet es nicht ein Aufgeben der Humanität, den Wunsch nach dem eigenen Tod nicht mehr als Ausdruck großen Leides zu begreifen und alle Anstrengungen zu unternehmen, dieses Leid vor dem Tod zu lindern?